Um Humanoide Roboter in industriellen Anwendungen einsetzen zu können, müssen sie anwendungsrelevante Kriterien erfüllen. Das Fraunhofer IPA in Stuttgart hat dafür standardisierte Analysen entwickelt.
Um die Kraft im Kollisionsfall abzuschätzen, schlägt der Roboter gegen einen Kraftsensor, wie er auch für die Messung bei Cobots eingesetzt wird.
(Bild: Fraunhofer IPA/Rainer Bez)
Energieeffizienz, Reinraumtauglichkeit, Datensicherheit und vieles mehr – das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA hat einen umfassenden Benchmark zur standardisierten Analyse Humanoider Roboter entwickelt. Damit können Hersteller und Endanwender erstmals die tatsächlichen Fähigkeiten, Sicherheit und Einsatztauglichkeit dieser Roboter von neutraler Stelle objektiv bewerten lassen. Der modular aufgebaute Benchmark für Humanoide Roboter umfasst sechs anwendungsrelevante Kriterien und basiert auf international anerkannten Industriestandards.
Von der Medienpräsenz zur realistischen Bewertung
Humanoide Roboter sind medial omnipräsent und faszinieren durch ihre menschenähnliche Gestalt. Doch zwischen spektakulärer Inszenierung und tatsächlichen Fähigkeiten klafft eine große Lücke. „Für Endanwender sowie Hersteller ist ein Blick hinter die mitunter von Marketingagenturen aufgebaute Fassade essenziell“, erklärt Simon Schmidt, Geschäftsbereichsleiter Automatisierte Systeme am Fraunhofer IPA. „Der Markt ist zu volatil und intransparent, um Humanoide für eigene Anwendungen fundiert einschätzen und verlässlich bewerten zu können.“
Was ist der Benchmark?
Der Benchmark ist eine standardisierte Dienstleistung, bei der Forschungsteams des Fraunhofer IPA Humanoide Roboter durch unterschiedliche Challenges führen und die Ergebnisse wissenschaftlich auswerten. Die Grundlagen hierfür entstanden dank Fördermitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Rahmen des KI-Fortschrittszentrums „Lernende Systeme und Kognitive Robotik“.
Die Tests und Benchmarks sind in sechs Kategorien unterteilt.
(Bild: Fraunhofer IPA)
Die modulare Struktur des Benchmarks ermöglicht es Herstellern, Endanwendern und Softwareanbietern, gezielt die für ihre Anwendung relevanten Bereiche zu testen. Wo möglich, orientiert sich das Benchmarking an etablierten und seit Jahrzehnten international anerkannten Industriestandards – beispielsweise ISO 14644 für Reinraumtauglichkeit oder ISO 10218 und ISO TS 15066 für funktionale Sicherheit.
Sechs zentrale Bereiche
Der Benchmark gliedert sich in sechs zentrale Bereiche:
1. Technologien und Basisfähigkeiten: Untersuchung der verbauten Sensoren, KI-Modelle, Greifertypen sowie Tests zu Laufgeschwindigkeit, Greifkräften und handhabbaren Lasten. Mittels 3D-Tracking-System und Kraftsensoren werden objektive Messwerte erfasst.
2. Komplexe Fähigkeiten: Bewertung praxisnaher generischer Aufgaben wie Treppenlaufen, Hindernisbewältigung, Bewegungs- und Kraftgenauigkeit sowie Reaktionsgeschwindigkeit. Die Tests sind bewusst anspruchsvoll gestaltet, um auch zukünftige Modellgenerationen vergleichbar zu machen.
3. Reinraumtauglichkeit: Bewertung der Partikelfreisetzung nach ISO 14644-14, des Ausgasungsverhaltens und der Reinigbarkeit – entscheidend für Einsätze in Halbleiter-, Pharma- oder Lebensmittelindustrie.
4. Funktionale Sicherheit (Safety): Zentral für die Mensch-Roboter-Kollaboration. Getestet werden Stabilität auf verschiedenen Untergründen, Kraftbegrenzung bei Kollisionen, Hinderniserkennung und Systemverhalten bei Ausfällen. Kollisionstests erfolgen mit denselben Kraftsensoren wie für kollaborative Industrieroboter.
5. Cybersicherheit (Security): Vier Module prüfen Schwachstellenmanagement, sicheren Lebenszyklus, Netzwerksicherheit und Penetrationsresistenz – angesichts zunehmender gesetzlicher Anforderungen ein kritischer Faktor.
6. Energieeffizienz: Messung der Batterielaufzeit und Leistungsaufnahme in verschiedenen Szenarien (Stehen, Gehen, Gehen mit Steigung und Last). Die Ergebnisse ermöglichen eine realistische Einsatzplanung und Optimierung von Ladezyklen.
Am Beispiel des Unitree G1 hat das Fraunhofer IPA den Benchmark erstmals umfassend angewendet. Technische Grundlage war ein im Mai 2025 ausgelieferter Unitree G1 EDU-4 mit Dex3-1 3-Fingerhänden und Firmwareversion 1.04. Während der Roboter eine gute Selbststabilisierung zeigt und für Reinräume der ISO-Klasse 5 geeignet sein könnte, wurden auch deutliche Limitierungen sichtbar. Bei Kollisionen können Kräfte über 500 Newton auftreten – weit über den nach Norm zulässigen Schmerzschwellen. Zudem identifizierten die Forscher eine kritische Bluetooth-Sicherheitslücke in der zum Testzeitpunkt vorliegenden Software-Version, die eine vollständige Fernsteuerung durch Angreifer ermöglicht. Diese Lücke ist mittlerweile behoben. Hinsichtlich der Energieeffizienz zeigten sich maximale Betriebszeiten mit einer Akkuladung von zwei Stunden und 49 Minuten bei reinem Stehen und eine Stunde und 49 Minuten bei einem typischen Szenario, das Stehen und Laufen beinhaltet.
Relevanz des Benchmarks für Unternehmen
„Anwender können die Ergebnisse direkt interpretieren und so den richtigen Humanoiden für die richtige Anwendung finden“, betont Werner Kraus, Forschungsbereichsleiter am Fraunhofer IPA. Der Benchmark macht Humanoide nicht nur untereinander, sondern auch mit bewährten Automatisierungskomponenten vergleichbar. Dies ist besonders wichtig, da:
- der demografische Wandel den Einsatz von Automatisierung in bisher manuellen Bereichen erzwingt.
- hohe Investitionsentscheidungen fundierte, objektive Bewertungsgrundlagen erfordern.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
- Sicherheitsnormen für Humanoide erst 2028 (ISO 25785-1) erwartet werden.
- regulatorische Anforderungen an Cybersicherheit steigen.
- sensible Produktionsumgebungen verlässliche Daten zur Kontaminationsvermeidung benötigen.
Durch Bewegungen mit verschiedenen Laufwegen auf einer Rampe wird die Fähigkeit zur Selbststabilisierung untersucht.
(Bild: Fraunhofer IPA/Rainer Bez)
Der Benchmark bietet Transparenz in einem intransparenten Markt und ermöglicht es Unternehmen, realistische Erwartungen zu entwickeln und Risiken zu minimieren.
Das Fraunhofer IPA plant, weitere Humanoide zu testen und eine Vergleichsdatenbank aufzubauen. Hersteller und Anwender können einzelne Benchmark-Module bis hin zu vollumfänglichen Untersuchungen ab sofort beauftragen und von der vorhandenen Infrastruktur und Expertise profitieren.