Manz kehrt nach Covid-19-bedingter Betriebsruhe zum Geschäftsbetrieb zurück. Abstandsregeln und viele weitere Maßnahmen sind dazu nötig.
(Quelle: nd3000/Shutterstock)
• Kurzarbeit für Covid-19-beeinflusste Bereiche beantragt
• Wichtige gesundheitliche und wirtschaftliche Schutzmaßnahmen wurden ergriffen
• Entwicklungsstandort in Italien nimmt Arbeit aus dem Home-Office wieder auf
• Belegschaft an den deutschen Standorten nimmt nach Ostern die Arbeit wieder auf
Die Manz AG, weltweit agierender Maschinenbauer mit umfassendem Technologieportfolio, wird den Geschäftsbetrieb an den deutschen Standorten in Reutlingen und Tübingen planmäßig nach Ostern wieder aufnehmen. Der Vorstand hatte aufgrund der Covid19-Entwicklungen in Europa und den durch die deutsche Bundesregierung sowie die Europäische Kommission verordneten und empfohlenen Schutzmaßnahmen entschieden, die Betriebe in Deutschland und Italien für rund drei Wochen ruhen zu lassen.
Manz: In der Krise richtig gehandelt
Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender der Manz AG: „In den vergangenen Wochen haben wir mit zahlreichen Geschäftspartnern über die aktuelle Situation gesprochen, die uns derzeit alle tagtäglich umtreibt. Das Feedback hat uns darin bestärkt, dass die Entscheidung für ein geordnetes und strukturiertes Herunterfahren des Betriebes richtig war und auch zum richtigen Zeitpunkt getroffen wurde. Zum einen natürlich zum Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Familien. Zum anderen aber auch aus wirtschaftlichen Gründen. Durch die Einschränkungen bei uns und unseren Geschäftspartnern waren effiziente Arbeitsabläufe schlichtweg nicht möglich.
Ineffizientes Aufrechterhalten war wegen Covid-19-Ausbreitung keine Option
Nichts hätte daher unserer Reputation als verlässlicher Partner mehr geschadet, als ein unkoordiniertes und ineffizientes Aufrechterhalten des damaligen Status Quo. Wir haben die Zeit effizient genutzt, um mit unseren Geschäftspartnern die weitere Vorgehensweise zu definieren. Alle unsere Kunden führen die bereits bei Manz beauftragten Projekte weiter. Wir sind mit unseren Kunden bezüglich anstehender Projektvergaben im regelmäßigen Austausch und erwarten zeitnah weitere Vergaben. Es geht nun also vor allem darum, wieder nach vorne zu schauen.“
Eine komplette Rückkehr zur Normalität ist noch nicht: Bürobesetzung, Abstandregeln und Kurzarbeit
Die Tätigkeiten in Reutlingen und Tübingen werden unter Berücksichtigung der auch über Ostern hinaus bestehenden Maßnahmen wie Abstandsregelungen oder Reisebeschränkungen wieder aufgenommen. So werden beispielsweise die Bürobesetzungen sowohl auf zwei Schichten als auch auf Home-Office-Arbeitsplätze verteilt. Zudem wurde für den Teil der Belegschaft an den beiden deutschen Standorten in enger Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen Kurzarbeit beantragt, für den eine Rückkehr zur vollen Arbeitskapazität bedingt durch Reisebeschränkungen, vor allem bei Kundenmontagen, aktuell nicht vollumfänglich möglich ist.
Das Unternehmen läuft wegen Covid-19 auf 75 Prozent weiter
Die durchschnittliche Arbeitsreduzierung je Mitarbeiter an den beiden Standorten beläuft sich auf rund 25 Prozent, sodass dem Unternehmen rund 75 Prozent der personellen Kapazität an beiden Standorten zur Verfügung steht, um die laufenden Aufträge vollumfänglich bearbeiten zu können. Der Entwicklungsstandort in Italien arbeitet aufgrund der landesweiten Ausgangsbeschränkungen bis auf Weiteres aus dem Home-Office.
Durch den Verzicht auf Teile des Gehaltes werden zudem auch der Vorstand und der Aufsichtsrat der Manz AG sowie die erste Führungsebene zur Sicherung der Arbeitsplätze an den Standorten beitragen.
Der Vorstand der Manz AG verfolgt die weiteren Entwicklungen in Politik und Wirtschaft in Folge der Verbreitung des Coronavirus sehr genau und wird auf Veränderungen der Rahmenbedingungen angemessen und zeitnah reagieren.
Weiterlesen auf DM-Online:
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
BDE: Was das „WhatsApp“ für Arbeitsvorbereiter bringt