Ab Oktober 2024 müssen tausende deutsche Industrieunternehmen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie erfüllen. Viele Verantwortliche denken dabei vor allem an die IT-Sicherheit. Die Operational Technology ist oft noch komplexer und wird daher häufig stiefmütterlich behandelt. Ein Fehler, denn die OT kann mit Blick auf die Cybersicherheit ebenfalls zahlreiche Schwachstellen aufweisen. Welche Schritte sind daher notwendig, um für OT-Netzwerke die geforderte NIS2-Konformität zu erreichen?
Die NIS2-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen Sicherheitsvorfälle bei ihren IT- und OT-Systemen erkennen und melden.
(Bild: vm/iStock)
Mehr als 50 Mitarbeiter und über zehn Millionen Euro Jahresumsatz: Unternehmen mehrerer Sektoren, welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen schon bald NIS2-Compliance erreichen. Angesichts der hohen Anforderungen und des kurzen Zeitrahmens stellt das vielerorts eine Herausforderung dar. Besonders hart trifft es Industrieunternehmen. Denn anders als beispielsweise Finanzdienstleister verfügen sie nicht nur über IT-Netzwerke, sondern auch über OT-Systeme. Letztere sind mittlerweile weitreichend vernetzt und somit denselben Cyberbedrohungen ausgesetzt wie die IT.
Im Gegensatz zu IT-Umgebungen sind OT-Netzwerke mit Blick auf die Cybersicherheit aber oft viele Jahre im Rückstand. Sie wurden häufig nicht von Beginn an abgesichert, da zum Zeitpunkt ihrer Implementierung noch kein Bedarf bestand. Problematisch ist zunächst die Architektur klassischer industrieller Netzwerke: In vielen Fällen arbeiten Server, Workstations und Terminals im selben Netzwerk. Aufgrund der fehlenden Segmentierung genügt dann eine Schwachstelle, um auf das gesamte Netzwerk zugreifen zu können.
Erschwerend kommt hinzu, dass heute remote auf zahlreiche Maschinen, Anlagen und Roboter zugegriffen werden kann. Diese Brücken zur Außenwelt sind häufig jedoch nur unzureichend gesichert. Auch organisatorisch besteht in vielen Unternehmen noch Handlungsbedarf. So ist häufig nicht klar definiert, wer die Verantwortung für die OT-Sicherheit trägt und wie die Zusammenarbeit mit der IT-Sicherheit aussehen soll.
Schritt für Schritt zur NIS2-Konformität
Unternehmen, die in den NIS2-Geltungsbereich fallen, müssen Sicherheitsvorfälle in ihren IT- und OT-Systemen künftig erkennen und melden. Zudem sind sie verpflichtet, bestimmte Mindestanforderungen zum Schutz gegen Cyberattacken zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise die Absicherung von Netzwerkzugriffen, die Verschlüsselung des Datenverkehrs und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. Für die Betriebstechnologie lassen sich daraus mehrere notwendige Schritte ableiten. Diese können in die folgenden drei Phasen eingeteilt werden:
Phase 1: Risikobewertung und Richtliniendefinition
Schritt 1: Dieser besteht darin, den Ist-Zustand zu analysieren. Klarheit schaffen hierbei Sicherheitsaudits, die sich auf die OT-Umgebung konzentrieren. Auch der physische Zugang zum Unternehmen und seinen Assets sollte hierbei überprüft werden.
Schritt 2: Erstellung einer Richtlinie für die OT-Cybersicherheit. Darin sollte ein OT-Sicherheitsverantwortlicher benannt sowie dessen Berichtspflichten und Entscheidungsbefugnisse definiert werden.
Von der Definition zur Umsetzung
Phase 2: Umsetzung der Richtlinie
In dieser Phase geht es darum, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der OT einzuführen. Wichtig sind dabei folgende Schritte:
Schritt 3: Implementierung einer neuen Architektur mit Segmentierung von IT- und OT-Netzen.
Schritt 4: Implementierung von Tools zur Anlagen- und Bedrohungserkennung für OT und industrielle Kontrollsysteme (ICS), beispielsweise Intrusion Detection Systems (IDS).
Schritt 5: Sicherstellung der OT-Konfigurationshygiene durch klassische Komponenten wie Backup-Systeme und Passwortmanager, Garantien für Sicherheitshygiene bei Zulieferern einholen.
Schritt 6: Einholen der Sicherheitsgarantien von Maschinenherstellern, um sichere Fernzugriffe zu gewährleisten.
Schritt 7: Regulierung und Überwachung des OT-Zugangs sowie Durchsetzung restriktiver Authentifizierungs- und Autorisierungsprotokolle.
Schritt 8: Absicherung von OT-Endpunkten (zum Beispiel Maschinen, Sensoren und Steuerungen) unter anderem mit Endpoint Protection and Response, Intrusion Detection Systems und Antivirensoftware. Außerdem Sicherstellung regelmäßige Updates der Maßnahmen.
Schritt 9: Absicherung gegen Risiken in der OT-Lieferkette, die von Software, OEMs und Drittanbieter ausgehen, beispielsweise durch Risikobewertung, vertragliche Regelungen mit Lieferanten und regelmäßige Überprüfungen.
NIS2-Konformität engmaschig überwachen
Phase 3: Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen
In dieser letzten Phase sollten Unternehmen engmaschig überprüfen, ob ihre OT-Sicherheitsmaßnahmen wirken. Wichtig sind hierbei weitere drei Schritte:
Schritt 10: Implementierung eines Security Operations Centers (SOC), welches das Netzwerk überwacht und Bedrohungen umgehend erkennt.
Stand: 16.12.2025
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Schritt 11: Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung eines OT-spezifischen Plans zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
Schritt 12: Abgerundet werden die Maßnahmen durch den zwölften und letzten Schritt, nämlich die Durchführung regelmäßiger Sicherheitstests und Audits für die OT-Umgebung. Dann beginnt der Zyklus erneut, denn Cybersicherheit ist stets ein fortlaufender Prozess.
NIS2-Richtlinie ist zugleich Chance und Herausforderung
Da nur noch wenig Zeit bis zum Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie bleibt, sollten Unternehmen so bald wie möglich mit der Umsetzung der hier genannten zwölf Maßnahmen beginnen. Beim ersten Durchlauf wird hierdurch vielerorts ein gewisser Aufwand entstehen. Dieser wird allerdings nicht nur mit NIS2-Konformität, sondern auch mit einer teils erheblichen Verbesserung des Sicherheitslevels belohnt. Dienstleister können bei der Umsetzung helfen und die internen Ressourcen im Prozess erheblich entlasten.