Die dritte Ausgabe der Net.Law.S – Konferenz für die Digitalisierung der Wirtschaft am 5. und 6. November war ein voller Erfolg und überzeugte die rund 160 Teilnehmer. Im Fokus standen Fragen rund um den rechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz und deren Akzeptanz in der Gesellschaft.
(Quelle: NürnbergMesse)
Renommierte Sprecher bei den Net.Law.S gaben in den Design Offices in Nürnberg den Teilnehmern wichtige Impulse zu Themen wie digitale Ethik, Daten und rechtliche Herausforderungen sowie Best Practices und Erfolgsfaktoren. „Aller guten Dinge sind drei. Dies gilt auch für die Net.Law.S 2019. Wir sind mit der hochkarätigen, dritten Ausgabe der Konferenz für die Digitalisierung der Wirtschaft sehr zufrieden. Das Programm hat den Nerv der Teilnehmer getroffen. Die Net.Law.S 2019 war eine lebendige und auf den fachlichen und interdisziplinären Dialog ausgelegte Veranstaltung“, erklärt Benedikt Weyerer, Executive Director Net.Law.S bei der NürnbergMesse.
„Viele aktuelle Fragestellungen rund um KI im Spannungsfeld von Recht und Gesellschaft wurden intensiv, teilweise kontrovers und dennoch ergebnisorientiert diskutiert. Das bestätigen uns auch die erneut rund 160 Teilnehmer und Speaker. Das positive Feedback bestärkt uns, die Net.Law.S zusammen mit unserem erstklassig besetzten Organizing Committee und unseren Partnern weiter zu entwickeln. Wir freuen uns schon heute auf die Net.Law.S 2020“, so Weyerer weiter.
Net.Law.S 2019: Austausch zwischen Wirtschaft, Recht und Technik
Ein positives Fazit zieht auch Dr.-Ing. Gerold Bausch, Vorsitzender des Organizing Committees der Net.Law.S und Professor für Eingebettete Systeme und Signalverarbeitung an der HTWK Leipzig: „Die Net.Law.S war aus Sicht des Organizing Committees ein großer Erfolg. Das sehr positive Feedback der Speaker und Teilnehmer zeigt uns deutlich, dass wir mit der Zusammenstellung des Programms genau richtig lagen. Insbesondere der interdisziplinäre, fruchtbare Austausch zwischen Wirtschaft, Recht und Technik wurde hier sichtbar und gelebt. Den großartigen Rückenwind nehmen wir für die kommende Veranstaltung im November 2020 mit und werden das Feedback aufnehmen und in das Programm einfließen lassen.“
Rund 160 Teilnehmer haben auf der Net.Law.S über die Folgen der Digitalisierung diskutiert.
Auch in diesem Jahr lies das Programm nichts zu wünschen übrig. Speaker teilten ihr Wissen zu brandaktuellen Themen aus unterschiedlichen Perspektiven und griffen damit wichtige Fragen für die Zukunft auf: Inwieweit ist KI kontrollierbar? Wie wirkt sie sich auf Mitarbeiter in der Produktion aus? Welche rechtlichen Hürden treten bei der Entwicklung zur automatisierten Finanzbuchführung auf? Wo ist im Bürgerlichen Gesetzbuch KI geregelt?
Thomas Hahn, Präsident der Big Data Value Association (BDVA) und Chief Expert Software bei der Siemens AG, eröffnete mit seinem spannenden Vortrag zu industriellen Anwendungen von KI die Net.Law.S 2019. Anschließend ging es auf hohem Niveau weiter: Eine Vielzahl aktueller Fragestellungen zu Künstlicher Intelligenz, Ethik-Leitlinien, Urheberrecht sowie Datenschutz wurden intensiv und umfassend behandelt. Bei den Open Space Discussions und Workshops konnten die Teilnehmer außerdem Themen wie die Handhabung datenorientierter Geschäftsprozesse und geistige Eigentumsrechte mit den Experten vertiefen und diskutieren.
Net.Law.S 2019: Diskussion über den Einsatz neuer Technologien
Die Vielfältigkeit des Konferenzprogramms verdeutlichen weitere Beispiele: Simon Gineiger, Consultant Innovation & Technology, Boldly Go Industries zeigte mit seinem Vortrag „IoT Satisfaction – Was kommt danach?“ anschaulich, was heute technisch bereits möglich ist. Von Computer-Chips, die den „Willen“ von Nagetieren beeinflussen und steuern bis hin zu digitalen Gehirnnetzwerken. Das zeigte deutlich die Relevanz einer ethisch-rechtlichen Diskussion über den Einsatz solcher Technologien. Ulrike Meising von der Kanzlei Meising, fragte in ihrem Vortrag auf der Net.Law.S: Wo ist im BGB eigentlich die KI geregelt? Und kam zu dem Schluss: nirgendwo. Sie appellierte, kein KI-Recht zu schaffen, sondern eine KI-Regulierung.
Martin Wambach, von Rödl & Partner, referierte über die digitale Transformation und den Erfolgsfaktor Mitarbeiter. Damit diese funktioniert, braucht es aus seiner Sicht: Orientierung, eine digital Agenda, digitale Kompetenzen zu fördern, Innovationen zu kanalisieren, neue Karrierepfade aufzuzeigen, digital Leadership und eine Change-Architektur sowie den Erfolgsfaktor Mensch. „Die Menschen sind der alles entscheidende Punkt“, so Wambach.
Net.Law.S 2019: Herausforderungen durch künstliche Intelligenz
Interessant war auch die Eingangsfrage vom Baltasar Cevc, Rechtsanwalt und Gründer und Geschäftsführer, Riscography Solutions, „Was träumt die KI?“, in seinem Vortrag Künstliche Intelligenz: Unvorhersehbare Entscheidungen? Herausforderungen für das Recht – ein technisch-rechtlicher Blick. Spannend seine Ausführungen vor allem in Hinsicht auf starke KI (Artificial General Intelligence, AGI). Ihn hat die aktuelle Forschung dazu inspiriert. Denn Forscher, haben durch den Schlaf der Säugetiere inspiriert, Mechanismen untersucht, neuronale Netze effizienter zu machen. Das führte ihn zu seiner Fragestellung der Traumwelt einer KI.
Stand: 16.12.2025
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Prof. Dr. Thomas Klindt, Noerr LLP stellte KI und Produkthaftung in den Fokus seines kurzweiligen Vortrags. Im Rahmen seiner Ausführungen, sagte Prof. Dr. Klindt er sei skeptisch, was den Begriff der KI angehe. Er nenne das eher Hochleistungsalgorithmus, da hier aus historischen Daten gelernt wird und eine echte Intelligenz nicht vorliege, sondern ein Algorithmus Gelerntes abarbeite.
Die Networking-Frühstücke und das Come together mit BBQ und Rum Tasting gaben viel Raum für persönlichen Austausch. Als interdisziplinär konzipierte Veranstaltung adressierte die Net.Law.S die Treiber der digitalen Transformation in der Wirtschaft, Geschäftsführer, Manager und Entscheider, Digital Evangelists, Data Scientists, Entwickler und Ingenieure sowie Juristen, Unternehmensanwälte, Soziologen, Philosophen und Experten im Bereich Innovations- und Changemanagement. Kernbranchen sind hier beispielsweise Handel, Automotive, Unternehmens- und Rechtsberatung, IT oder auch Medizintechnik.