03.08.2021 – Kategorie: Unternehmen & Events
Lieferkettengesetz: Wie gut sind betroffene Unternehmen vorbereitet?
Das Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023. Wie gut betroffene Unternehmen darauf vorbereitet sind, hat Höveler Holzmann im Rahmen einer Studie zur Umsetzung der neuen Sorgfaltspflichten ermittelt. Es besteht Handlungsbedarf.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zurückzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Missstände zu beseitigen. Einkaufsmanager und Supply Chain-Verantwortliche müssen dringend ihre Lieferketten überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren, um nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch den hohen Ansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden. Höveler Holzmann, Spezialist für Supply Chain- und Einkaufsoptimierung, hat in einer aktuellen Studie ermittelt, inwieweit Unternehmen bereits auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes vorbereitet sind und wie verantwortliche Manager das Gesetz als solches einschätzen.
Lieferkettengesetz: Nur 10 Prozent erfüllen bereits alle Anforderungen
Die Studie ging zuerst der Frage nach, inwieweit die Unternehmen bereits auf die Einführung des Gesetzes vorbereitet sind: Nur 10% der Unternehmen gaben an, bereits alle Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Anders verhält es sich bei den Themen Lieferanten- und Risikomanagement: Zwei Drittel der teilnehmenden Unternehmen haben bereits ein dokumentiertes Lieferantenmanagement implementiert. Bei über 80% der Unternehmen spielt in der Folge das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferantenbeziehung eine größere Rolle. 22% der Teilnehmer geben an, dass Nachhaltigkeit in vollem Umfang wichtig ist und bei 61% spielt der Bereich zumindest teilweise eine Rolle. Die Durchführung von Lieferanten-Audits ist ebenfalls bereits weit verbreitet – hier gaben über 70% an, diese bereits zumindest teilweise durchzuführen: Siehe Abbildung 1
Nutzen des Lieferkettengesetzes als hoch angesehen
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wurde in unserer Studie auch untersucht, wie die Entscheidungsträger der betroffenen Unternehmen das Lieferkettengesetz als solches einschätzen: Siehe Abbildung 2
Wie sich zeigt, haben die Befragten bei der Nutzeneinschätzung des Gesetzes ein sehr differenziertes Bild. Zwei Drittel der Teilnehmer schätzen, dass das Gesetz teilweise der nachhaltigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft zuträglich ist. Dieser Aussage stimmen weitere 6% in vollem Umfang zu. Die restlichen 28% sehen im Lieferkettengesetz eher keinen Nutzen. Während somit mehr als 70% der Teilnehmer zustimmen, dass das Gesetz zumindest teilweise dazu beitragen kann, die deutsche Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten, werden die notwendigen Aufwände kritischer gesehen. Hier hält sich zwischen Befürwortern und Kritikern die Waage, ob die positiven Effekte des Gesetzes die Aufwände rechtfertigen.
Fazit: Unternehmen haben noch dringenden Handlungsbedarf
In den letzten Jahren hat sich in deutschen Unternehmen bereits viel im Bereich Lieferantenmanagement und Nachhaltigkeit entwickelt. Um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes jedoch gerecht zu werden, besteht weiterer Handlungsbedarf. Insbesondere der Fokus auf die Sicherstellung der Menschenrechte ergänzt die bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen, welche bislang eher auf die Ressourcenschonung und den Klimaschutz gerichtet waren.
Hier geht es zur gesamten Studie.
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