10.04.2019 – Kategorie: IT

Bitkom fordert europäische Lösung für 5G-Sicherheit

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In der Diskussion um Sicherheitsanforderungen an Ausrüster für das 5G-Mobilfunknetz stellt sich der Digitalverband Bitkom gegen nationale Alleingänge. Jegliche Regulierung von Anbietern von Netztechnologie sollte vielmehr EU-weit einheitlich geregelt werden.

In der Diskussion um Sicherheitsanforderungen an Ausrüster für das 5G-Mobilfunknetz stellt sich der Digitalverband Bitkom gegen nationale Alleingänge. Jegliche Regulierung von Anbietern von Netztechnologie sollte vielmehr EU-weit einheitlich geregelt werden.

„Ein regulatorischer Flickenteppich würde den 5G-Aufbau verzögern und ein nationaler Alleingang würde Deutschland zurückwerfen“, erklärt Achim Berg, Präsident des Bitkom. Derzeit plant die Bundesnetzagentur, den Katalog an Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze zu erweitern.

„Wir begrüßen, dass kritische Kernkomponenten nur  eingesetzt werden dürfen, wenn sie von einer anerkannten Prüfstelle getestet und vom Bundesamt für Sicherheit in der IT zertifiziert wurden. Damit das in der Praxis aber auch funktioniert, müssen die bislang formulierten Eckpunkte der Bundesnetzagentur umgehend präzisiert werden“, kommentiert Berg.

Festlegung der kritischen Netzkomponenten

So sind die Kriterien aus der Sicht des Bitkom bislang zu ungenau. „Was sind kritische Netzkomponenten? Was sind sicherheitsrelevante Bereiche und Prozesse? All das ist bisher nicht klar genug definiert“, so Berg weiter. Zudem fordert Bitkom, dass geplante Überprüfungen von Quellcodes und relevanten Materialen der Netzausrüster unbedingt an Orten durchgeführt werden sollten, die unter Kontrolle der jeweiligen Hersteller stehen.

Der Bitkom mahnt darüber hinaus gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Netzausrüster an. Berg betont: „Deutschlands Netze müssen so sicher wie möglich sein. Wenn wir ein sicheres, leistungsfähiges und finanzierbares 5G-Netz haben wollen, ist ein fairer Wettbewerb zwingend nötig. Für alle Hersteller müssen europaweit die gleichen Prüfkriterien, Regeln und Verfahren gelten.“

Die vollständige Bitkom-Stellungnahme zur Aktualisierung des Katalogs von Sicherheitsanforderungen nach § 109 TKG durch die Bundesnetzagentur ist hier abrufbar.


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